Meldepflichten nach Cyberangriff
DSGVO, BSI, NIS2 – wir helfen.

Nach einem Cyberangriff laufen Fristen. DSGVO: 72 Stunden. BSI: unverzüglich. Wir unterstützen Sie bei allen Meldepflichten – rechtssicher und fristgerecht.

Welche Meldepflichten gelten nach einem Cyberangriff?

Je nach Branche und Art des Vorfalls können mehrere Meldepflichten gleichzeitig greifen.

DSGVO – Datenschutz

Frist: 72 Stunden

Bei Verletzung personenbezogener Daten muss die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde informiert werden. Betroffene Personen müssen bei hohem Risiko ebenfalls benachrichtigt werden.

  • Art. 33 DSGVO: Meldung an Aufsichtsbehörde
  • Art. 34 DSGVO: Benachrichtigung Betroffener
  • Bußgeld bei Versäumnis: bis 10 Mio. €

BSI – KRITIS

Frist: unverzüglich

Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen erhebliche IT-Störungen dem BSI melden. Betrifft Sektoren wie Energie, Gesundheit, Transport, Finanzen und Ernährung.

  • § 8b BSI-Gesetz
  • Meldung über BSI-Meldeportal
  • Erstmeldung, Folgemeldung, Abschlussmeldung

NIS2 – Neue EU-Richtlinie

Frist: 24 Std. (Frühwarnung), 72 Std. (Detail)

Erweiterte Meldepflichten für mittlere und große Unternehmen in 18 Sektoren. Deutlich mehr Unternehmen betroffen als bisher.

  • 18 kritische und wichtige Sektoren
  • Persönliche Haftung der Geschäftsführung
  • Bußgelder bis 10 Mio. € oder 2 % Umsatz
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Weitere Melde- und Handlungspflichten

Strafanzeige

Cyberangriffe sind Straftaten. Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) Ihres Bundeslandes ist der richtige Ansprechpartner. Wir unterstützen bei der Anzeigenerstattung und Beweisübergabe.

Cyber-Versicherung

Zeitnahe Schadenmeldung an Ihre Cyber-Versicherung. Wir kennen die Anforderungen der gängigen Versicherer und stellen sicher, dass Ihr Versicherungsschutz nicht gefährdet wird.

Interne Dokumentation

Lückenlose Dokumentation aller Maßnahmen für die Geschäftsführung, den Aufsichtsrat und externe Prüfer. Chronologischer Incident-Report mit Lessons Learned.

So unterstützen wir Sie bei Meldepflichten

1

Sofort-Einschätzung

Welche Meldepflichten greifen? Welche Fristen laufen? Wir verschaffen Ihnen innerhalb der ersten Stunde Klarheit.

2

Forensische Grundlage

Die forensische Analyse liefert die Fakten für Ihre Meldungen: Welche Daten sind betroffen? Wie viele Personen? Welches Risiko besteht?

3

Meldungen vorbereiten

Wir erstellen die Meldetexte für Datenschutzbehörde, BSI und Versicherung. Alle notwendigen Informationen werden fristgerecht zusammengestellt.

4

Nachverfolgung

Folgemeldungen und Abschlussberichte. Unterstützung bei Rückfragen der Behörden. Dokumentation für Geschäftsführung und Aufsichtsrat.

Absolute Diskretion – garantiert

Wir melden nichts an Behörden – und das tun wir auch nicht in Ihrem Namen. Die Entscheidung über Meldungen und Strafanzeigen liegt ausschließlich bei Ihnen. Wir beraten, bereiten vor und unterstützen – aber Sie behalten jederzeit die volle Kontrolle.

Alle Informationen, die wir im Rahmen der Incident Response erhalten, werden streng vertraulich behandelt. Kein Detail verlässt unser Team ohne Ihre ausdrückliche Freigabe.

Tipp: Verfassungsschutz bei Wirtschaftsspionage

Bei Verdacht auf Wirtschaftsspionage durch ausländische Nachrichtendienste – auch in Verbindung mit Ransomware oder gezielten Cyberangriffen – kann die strafrechtliche Ermittlung unter Umständen mit höherer Geheimhaltungsstufe an den Verfassungsschutz (eigenes Cyber-Team) übergeben werden. Dadurch lässt sich eine vorschnelle Veröffentlichung vermeiden und der damit verbundene Reputationsschaden abwenden. Wir beraten Sie, ob dieser Weg in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Häufige Fragen zu Meldepflichten

Muss ich einen Cyberangriff melden?

In vielen Fällen ja. Nach DSGVO müssen Datenschutzverletzungen innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden. KRITIS-Betreiber müssen das BSI informieren. Ab 2024 erweitert NIS2 die Meldepflichten auf weitere Branchen. Auch Cyber-Versicherungen erfordern eine zeitnahe Schadenmeldung.

Was passiert, wenn ich die 72-Stunden-Frist der DSGVO verpasse?

Verspätete oder unterlassene Meldungen können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen – bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Zudem kann ein Verstoß den Ruf des Unternehmens schädigen und Schadensersatzansprüche Betroffener begründen.

Was muss in einer DSGVO-Meldung stehen?

Art der Datenschutzverletzung, betroffene Datenkategorien und ungefähre Anzahl betroffener Personen, Name und Kontakt des Datenschutzbeauftragten, Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen sowie ergriffene Gegenmaßnahmen.

Welche Unternehmen sind von NIS2 betroffen?

NIS2 betrifft mittlere und große Unternehmen in 18 kritischen Sektoren, darunter Energie, Transport, Gesundheit, digitale Infrastruktur, Fertigung, Abfallwirtschaft und Lebensmittel. Auch viele Zulieferer sind indirekt betroffen.

Unterstützen Sie bei der Meldung an das BSI?

Ja. Wir unterstützen Sie bei allen Meldepflichten: DSGVO-Meldung an die Datenschutzbehörde, BSI-Meldung für KRITIS-Betreiber, NIS2-Meldung, Strafanzeige bei der Polizei/ZAC und Schadenmeldung an die Cyber-Versicherung.

Melden Sie den Vorfall an Behörden?

Nein. Wir melden nichts an Behörden und handeln niemals ohne Ihre ausdrückliche Freigabe. Die Entscheidung über Meldungen und Strafanzeigen liegt ausschließlich bei Ihnen. Wir beraten, bereiten vor und unterstützen – aber Sie behalten die volle Kontrolle. Absolute Diskretion ist für uns selbstverständlich.

Die Köpfe hinter der IT-Security-Allianz

Drei Unternehmen, eine Mission: Ihr Unternehmen im Ernstfall schnell und kompetent zurück ins Geschäft bringen.

Jan Bindig – Bindig Media GmbH

Jan Bindig

DATA REVERSE® · Bindig Media GmbH Geschäftsführer Datenrettung & Forensik
„Notfälle und Reaktionsgeschwindigkeit sind unser Tagesgeschäft. Daran lassen wir uns messen.“

Als TÜV-zertifizierter Datenretter und IT-Forensiker bringen wir über 20 Jahre Erfahrung in der Wiederherstellung kompromittierter Systeme ein. Jede Minute zählt – deshalb koordinieren wir den gesamten Incident-Response-Prozess.

TÜV-zertifiziert ISO 9001:2015 3.000+ Fälle/Jahr Incident Response
Andreas Schober – aconitas® GmbH

Andreas Schober

aconitas® GmbH Geschäftsführer AD-Protection, Passwortmanagement & IT-Sicherheitskonzepte
„Active Directory ist das Herzstück jeder Unternehmens-IT. Wir stellen sicher, dass Angreifer keinen dauerhaften Zugang behalten und Ihre Identitätsinfrastruktur gehärtet wird.“

aconitas® ist ein auf digitale Resilienz spezialisiertes IT-Systemhaus – seit 2009 strategischer ICT-Partner für den Mittelstand mit über 500 erfolgreich umgesetzten Projekten. Als Microsoft Solution Partner verbindet das Team Cloud-Expertise mit ganzheitlichem Cyber-Resilience-Ansatz.

AD-Protection Passwortmanagement IT-Security Konzepte Incident Response
Sven Wulf – Schneider & Wulf EDV-Beratung GmbH & Co. KG

Sven Wulf

Schneider & Wulf EDV-Beratung GmbH & Co. KG Gesellschafter Pentests, Awareness-Trainings & IT-Sicherheitsaudits
„Wir denken wie Angreifer, damit Sie es nicht müssen. Durch proaktive Sicherheitsaudits und Penetration Tests verhindern wir den nächsten Vorfall.“

Schneider & Wulf ist ein 1988 gegründetes IT-Systemhaus mit über 35 Jahren Erfahrung als 360-Grad-IT-Partner für den Mittelstand. Das Team betreut über 19.000 IT-Arbeitsplätze und bietet neben Informationssicherheit auch Managed Services mit garantierter Reaktionszeit.

Pentesting Awareness-Trainings IT-Sicherheitsaudits Incident Response

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